Schulungen
Schulungen
Übersicht
- Brandschutzhelfer nach ASR A2.2/DGUV 205-023, bundesweit
- nur praktische Handhabung mit einem Feuerlöscher
(Theorie wird von Kunden übernommen) - Erste Hilfe Schulung,bundesweit
- Hygiene, bundesweit
- Arbeitsschutz
- E-Learning: Brandschutz, Arbeitschutz, Hygiene,
Brandschutzhelfer, Daten-Digital - Autoreifen, V8 Motor (ideal für ADR Schulungen) und
Lagerfeuer, (ideal für Jugendherbergen) - Evatex Hamburger, Rettunstuch und EVA-Chair, Alterssimulations-Equipment
Neue Zusatzmodule für den praktischen Teil:
Der Arbeitgeber trägt lt. Gesetzgebung für alle Sachgüter, Personen (Mitarbeiter*innen, Fremdhandwerker, Gäste, Tiere) die Verantwortung und hat dafür Sorge zu tragen, Brände und Unfälle zu vermeiden.
Somit sind alle Mitarbeiter verpflichtet, zum vorbeugenden Brandschutz sowie zur Verhütung von Störfällen beizutragen, da jeder ein ausführendes Organ für den betrieblichen Brandschutzes darstellt: Dies wird u.a. durch die Brandschutzordnung geregelt. Dazu gehört auch, Erste Hilfe, Arbeitsschutz, Gefahrstoffe.
Die Erfahrung hat gezeigt, wie wichtig es ist, die (neuen) Mitarbeiter*innen mit dem Thema Brandschutz vertraut zu machen (Brandverhütung, Aufgaben Brandschutzhelfer bei einer Räumung), in die Handhabung von Feuerlöschern einzuweisen und damit zu veranschaulichen, dass jeder Mitarbeiter*in seinen Arbeitsplatz dadurch retten kann.
Unterweisungen, Lösch- und Räumungsübungen sind regelmäßig zu wiederholen, auch aufgrund von Personalveränderungen, Neu-, An- und Umbauten bzw. neuen Erkenntnissen, wie es u.a. gemäß den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2 Ausgabe: Mai 2018 Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“ in Theorie und Praxis vor Ort beschrieben wird.
Vor dem Gesetzgeber gilt die Formel: Wissen + Schuldung = (Mit-)Verschuldung
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies kann z.B. sein
eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z.B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers
neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben
Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern
Die Anzahl der zu benennenden Kräfte ist unter Berücksichtigung von der/den Gefährdungsbeurteilung / Vertretungen abhängig von:
- Anzahl der Beschäftigten im jeweiligen Bereich
- Größe, Übersichtlichkeit und Anzahl der Räume)
- große Anzahl von Personen
- Schichtsystem
- gleitende Arbeitszeiten
- Urlaub, Krankheit, Weiterbildung, Dienstreisen.....
- Anzahl der Sammelplätze
Schulungsanfrage mit Rückfax zum Download




