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Schulungen

Schulungen

Übersicht
  • Brandschutzhelfer nach ASR A2.2/DGUV 205-023, bundesweit
  • nur praktische Handhabung mit einem Feuerlöscher
    (Theorie wird von Kunden übernommen)
  • Erste Hilfe Schulung,bundesweit
  • Hygiene, bundesweit
  • Arbeitsschutz
  • E-Learning: Brandschutz, Arbeitschutz, Hygiene,
    Brandschutzhelfer, Daten-Digital
  • Neue Zusatzmodule für den praktischen Teil:

  • Autoreifen, V8 Motor (ideal für ADR Schulungen) und
    Lagerfeuer, (ideal für Jugendherbergen)
  • Evatex Hamburger, Rettunstuch und EVA-Chair, Alterssimulations-Equipment

Der Arbeitgeber trägt lt. Gesetzgebung für alle Sachgüter, Personen (Mitarbeiter*innen, Fremdhandwerker, Gäste, Tiere) die Verantwortung und hat dafür Sorge zu tragen, Brände und Unfälle zu vermeiden.

Somit sind alle Mitarbeiter verpflichtet, zum vorbeugenden Brandschutz sowie zur Verhütung von Störfällen beizutragen, da jeder ein ausführendes Organ für den betrieblichen Brandschutzes darstellt: Dies wird u.a. durch die Brandschutzordnung geregelt. Dazu gehört auch, Erste Hilfe, Arbeitsschutz, Gefahrstoffe.

Die Erfahrung hat gezeigt, wie wichtig es ist, die (neuen) Mitarbeiter*innen mit dem Thema Brandschutz vertraut zu machen (Brandverhütung, Aufgaben Brandschutzhelfer bei einer Räumung), in die Handhabung von Feuerlöschern einzuweisen und damit zu veranschaulichen, dass jeder Mitarbeiter*in seinen Arbeitsplatz dadurch retten kann.

Unterweisungen, Lösch- und Räumungsübungen sind regelmäßig zu wiederholen, auch aufgrund von Personalveränderungen, Neu-, An- und Umbauten bzw. neuen Erkenntnissen, wie es u.a. gemäß den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2 Ausgabe: Mai 2018 Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“ in Theorie und Praxis vor Ort beschrieben wird.

Vor dem Gesetzgeber gilt die Formel: Wissen + Schuldung = (Mit-)Verschuldung

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies kann z.B. sein

eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z.B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers

neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben

Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern

Die Anzahl der zu benennenden Kräfte ist unter Berücksichtigung von der/den Gefährdungsbeurteilung / Vertretungen abhängig von:

  • Anzahl der Beschäftigten im jeweiligen Bereich
  • Größe, Übersichtlichkeit und Anzahl der Räume)
  • große Anzahl von Personen
  • Schichtsystem
  • gleitende Arbeitszeiten
  • Urlaub, Krankheit, Weiterbildung, Dienstreisen.....
  • Anzahl der Sammelplätze
Eine genaue Anzahl von notwendigen Kräften ist nicht vorgeschrieben und kann auch nicht pauschal festgelegt werden. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers hier eine ausreichende Wahl entsprechend der oben genannten Punkte zu treffen, um die Sicherheit der Personen in seinem Unternehmen, Einrichtung, Depot, Markt etc. zu gewährleisten.

Schulungsanfrage mit Rückfax zum Download

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