Brandschutzordnung nach DIN 14096

Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Erstellung von div. Aufgaben des „Brandschutzhelfers“ in Ihrem Betrieb/Unternehmen.

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Lediglich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein Hinweis zu finden.
Es empfiehlt sich jedoch, bei einer Mitarbeiterzahl >20, diese zu erstellen.

Die Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude oder Betrieb individuell anzupassen und
enthält Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes/Betriebs beim Brandfall und Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.

Eine Brandschutzordnung aus den drei Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt, wie folgt richtet:

Teil A der Brandschutzordnung (Aushang „Verhalten im Brandfall“) richtet sich an alle im Gebäude oder Betrieb anwesenden Personen. Der Umfang dieses Teils entspricht einer DIN A4-Seite. Er ist öffentlich auszuhängen, sodass er für jede Person sichtbar ist.

Teil B der Brandschutzordnung richtet sich vor allem an die Mitarbeiter in dem entsprechenden Gebäude/Betrieb und enthält u.a.

  • Angaben zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
  • Lösch- und Meldeeinrichtungen

Dieser Teil ist allen Mitarbeitern mittels Unterweisung näherzubringen.

Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben/Pflichten mit besonderen (Zusatz-)Aufgaben im Brandschutz betraut sind (z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).

Brandschutzordnung
BSO
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