Feuerlöscher gemäß der Definition DIN EN 2
Es gibt verschiedene Arten von Feuerlöschern, die je nach Art des zu bekämpfenden Entstehungsbrandes/Feuers und den Gegebenheiten eingesetzt werden.
Pulverlöscher (1, 2, 6, 9, 12 Kg + 50kg, fahrbarer Feuerlöscher) | Brandklassen A, B und C (feste Stoffe, Flüssigkeiten und Gase sowie elektrische Brände)
Schaumlöscher – flourfrei (6, 9l + 50l, fahrbarer Feuerlöscher) | Brandklassen A und B (feste Stoffe und Flüssigkeiten)
CO2-Löscher, 2, 5 kg + 50 kg fahrbarer Feuerlöscher, Anti-Magnetisch | Brandklasse B. Einsatzbereich für elektrische Brände
DGUV 205-034 / Einsatz von Kohlendioxid (Co2)-Feuerlöscher in Räumen
Wasserlöscher: Brandklasse A
Brandklasse D: Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
Brandklasse F, 3l, 6l: Brände von Speiseölen bzw. Speisefetten in Frittier- oder Fettbackgeräten und/oder Kücheneinrichtungen/-geräten
Brandklasse AB für Lithium-Ionen-Akkus, 3l, 6l, 9l + 50 kg fahrbarer Feuerlöscher | Download kommt
Feuerlöscher / Wandhydrant – Wartung/Prüfung
Die Prüfung/Wartung von Feuerlöschern erfolgt gemäß der DIN EN 3 für tragbare Feuerlöscher und der DIN 14406 für Wandhydranten.
Wandhydranten müssen jährlich auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Grundlage dieser Prüfung ist die EN 671-3 und die DIN 14462, wobei die Einrichtungen genau inspiziert werden und hinsichtlich ihres Durchflusses, ihres Drucks und ihrer Dichtheit geprüft werden.
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