Erste-Hilfe – Schulungen (Fortbildung)
Jeder Betrieb braucht betriebliche Ersthelfer.
- bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
- bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%,
- b) in sonstigen Betrieben 10 %.
- c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
- d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach §2 Abs. 1 Nummer 1 SGB VII
Siehe auch: „DGUV-Information 204-030“ - „Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer im öffentlichen Dienst“.
Die Erste-Hilfe-Schulung (auch Fortbildung) findet bei Ihnen vor Ort statt und wird individuell mit Ihnen geplant, organisiert.
Die Kurse entsprechen den Anforderungen der Berufsgenossenschaft (9 Unterrichtseinheiten à 45min) und haben u.a. folgende Inhalte:
- Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen | besondere Gefahren (z.B. Strom)
- Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen | Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
- Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock | Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
- Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung | Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
- Vergiftungen / Verätzungen | Unterzuckerung und Krampfanfall
- Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
- Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)
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