Evakuierungsübung
Unterschiedliche interne und externe Ereignisse wie: Brände, Explosion, menschl. Fehlverhalten, Austritt von Gefahrstoffen, Bombendrohung, Amoktaten, Erdbeben, Erdrutsch usw., können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen.
Grundsätzlich sind dann alle betroffenen Personen sofort sicher, schnell und zielorientiert aus dem gefährdeten Bereich zu evakuieren.
Auszug DGUV 205-033; (Download):
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, Besucher:innen, Fremdhandwerker) auch Maßnahmen zu treffen, die zur sicheren und geordneten Evakuierung erforderlich sind. | siehe §§9, 10 Arbeitsschutzgesetz | §§21, 22 DGUV Vorschrift 1 UVV „Grundsätze der Prävention“
Diese Maßnahmen bei besonderen Gefahren werden in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und beschrieben. Sie können Bestandteil der innerbetrieblichen Brandschutzordnung sein und sind allen Personen im Betrieb bekannt zu geben.
Wir unterstützen Sie bei der Planung, Organisation, Umsetzung, ggf. nur als Beobachter, bis zur Erstellung eines „Evakuierungskonzept“.
Nutzen Sie auch unser:
Alterssimulations-Equipment
Das Alterssimulations-Equipment ermöglicht den Teilnehmern*innen die Fähigkeit, das Leben im höheren Alter sehr gut nachzuempfinden Dadurch kann nachgewiesen werden, dass die Empathie für ältere Menschen mittels Alterssimulation gefördert wird. Die einzelnen Module sind ein gutes Hilfsmittel, um die Einschränkungen im höheren Alter zu simulieren. Die Ergebnisse bei den Übungen zeigen, dass altersbedingte Einschränkungen realistisch abgebildet werden und bietet somit die Chance, Verständnis und Empathie für ältere Menschen in der Gesellschaft zu fördern.
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