Flucht- u. Rettungsplan (Flucht-Rettungs-Zimmer-Plan) / Feuerwehrplan / Laufkarten
Wir unterstützen Sie bei der Planung, Behördengänge, praxisgerechten Umsetzung in Verbindung mit den gesetzlichen Forderungen.
Flucht- u. Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Auf einem Flucht- und Rettungsplan werden alle Flucht- und Rettungswege
- in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden
- Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen etc.),
- Versammlungsstätten (Theater, Museen) und
- sonstige gefährdete Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen)
grafisch dargestellt.
Sofern die es Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern, hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen; dies regelt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 und §4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Beispielsweise kann dies in folgenden Fällen zum Tragen kommen:
- unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z.B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),
- bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z.B. bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr),
- in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z.B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 | : Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und DIN 14034: Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen
Ein Feuerwehrplan wird gegliedert in:
Feuerwehr-Lageplan, Feuerwehr-Geschosspläne, textliche Erläuterungen
Bereits auf dem Weg und spätestens beim Eintreffen der Feuerwehr/Einsatzkräfte am Einsatzort, dienen Feuerwehrpläne als Hilfsmittel zur schnellen Information und Orientierung.
Ziel ist es, einen schnellen Überblick/Anhaltspunkte über das Objekt zu haben, sodass eine effektive Einsatztaktik zur Brandbekämpfung bzw. Personenrettung (Lösch- und Rettungseinsatz) festgelegt und die vorhandenen Einsatzkräfte optimal koordiniert werden können.
Zudem wird durch die örtliche Brandschutzdienststelle beim Vorhandensein einer Brandmeldeanlage regelmäßig die Erstellung und Vorhaltung von Feuerwehrplänen gefordert. Feuerwehrpläne müssen vor Inbetriebnahme des neu erstellten Gebäudes durch die Feuerwehr geprüft werden.
Feuerwehrpläne enthalten alle relevanten Angaben für den abwehrenden Brandschutz, u.a. Schlüsseldepotkasten, Standort der Brandmeldezentrale (BMZ), Aufstell- und Anleiterflächen, Rettungs- und Fluchtwege uvm. In der Regel werden Feuerwehrpläne aus dem Brandschutznachweis (siehe jeweilige Landesbauordnung) erstellt, da sie kein Bestandteil der im Zuge des Genehmigungsverfahrens einzureichenden Bauvorlagen sind.
Laufkarten nach DIN 14675
Sobald die Feuerwehr über eine Brandmeldeanlage alarmiert wird, kann sie anhand der Feuerwehrlaufkarte umgehend den Weg zum ausgelösten Brandmelder (Brandmeldergruppe) im Objekt, ggf. vermutlichen Brandherd finden. Es erspart wichtige Zeit und eine unnötige Lageerkundung im Objekt entfällt.
Innerhalb der Konzeption von Brandmeldeanlagen sind Laufkarten wichtige Bestandteile.
Sofern aufgrund bauaufsichtlicher Anforderungen in einem Gebäude eine Brandmeldeanlage erforderlich ist, sind Feuerwehrlaufkarten in der Regel immer erforderlich.
Dabei richtet sich die Konzeption und Planung von Brandmeldeanlagen u.a. nach der DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“. Gemäß Abschnitt 10 dieser Norm ist der Betreiber/Auftraggeber einer Brandmeldeanlage für die Aktualisierung und Vollständigkeit der Feuerwehrlaufkarten verantwortlich.
Ebenso wird von Seiten der zuständigen Brandschutzdienststelle und damit im Baugenehmigungsverfahren, grundsätzlich im Rahmen der Forderung nach einer Brandmeldeanlage auch die Forderung nach Feuerwehrlaufkarten gestellt.
Entsprechend der DIN 14675, ist je Meldergruppe mindestens eine Feuerwehrlaufkarte bereitzuhalten, um die Anzeigen/Lokalisierung der Brandmeldung an der Brandmeldeanlage, schnell und eindeutig mit den örtlichen Positionen in Verbindung zu bringen.
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