Brandschutzbeauftragter
nach Grundlage: vfdb-Richtlinie 12/09-01 (DGUV Information 205-003)
Der Brandschutzbeauftragte hat gemäß seiner Rechtsstellung die Geschäftsleitung in allen Fragen des Brandschutzes umfassend zu beraten und zu unterstützen. Folgende Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter bieten wir an:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen bzw. Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Erstellen und Überwachen eines Prüfbuchs für gesetzliche wiederkehrende Prüfungen von Brandschutzeinrichtungen
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- jährliche Ausbildung von Mitarbeitern über das richtige Verhalten im Brandfall und den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen (praktische Unterweisung)
- Teilnahme an ASA-Sitzungen, ggf. Umsetzung behördlicher Anforderungen, z.B. Feuerversicherer
- Durchführung, Planung, Auswertung von Evakuierungsmaßnahmen / -Übungen
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nutzen Sie das Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen zurück.
Wir bemühen uns Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn es mal einen Tag länger dauert.